Keine Untervermietung der aufgegebenen Wohnung
Kündigung durch Vermieter laut Bundesgericht zulässig
BGer – Wer seine Mietwohnung definitiv nicht mehr selber nutzen will, darf sie gegen den Willen des Vermieters nicht einem Untermieter überlassen. Sonst droht laut Bundesgericht die vorzeitige Kündigung.
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