Jusletter

Höchstens noch 8 Jahre Zuchthaus für Marco Camenisch

Klärung in der Frage um das umstrittene Strafmass

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Strafen und Massnahmen. Pönologie
  • Zitiervorschlag: fel., Höchstens noch 8 Jahre Zuchthaus für Marco Camenisch, in: Jusletter 4. Dezember 2006
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Marco Camenisch gutgeheissen. Er kann höchstens mit zusätzlich 8 statt mit 17 Jahren bestraft werden.

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