Arbeitsrecht für Personal im öffentlichen Verkehr wird modernisiert
Für Angestellte im öffentlichen Verkehr gilt ein spezielles Arbeitszeitgesetz. Es soll einen sicheren und effizienten Betrieb von Bahnen, Trams, Bussen, Seilbahnen und Schiffen gewährleisten. Der Bundesrat hat am 22. Januar 2014 beschlossen, dieses Gesetz den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen. Der Kreis der Betroffenen wird präzisiert. Zudem werden die Vorschriften zu Pausen, Ruhesonntagen und Nachtarbeit neu gefasst.
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