Jusletter

Änderung Energiegesetz per 1. Januar 2014

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Änderung Energiegesetz per 1. Januar 2014, in: Jusletter 25. November 2013
Der Bundesrat setzt die von der Bundesversammlung im Juni 2013 beschlossene Änderung des Energiegesetzes per 1. Januar 2014 in Kraft. Damit stehen künftig mehr Mittel für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) zur Verfügung. Betreiber von kleinen Photovoltaik-Anlagen erhalten statt der KEV einen einmaligen Investitionsbeitrag (Einmalvergütung) und stromintensive Unternehmen können die Rückerstattung der bezahlten Netzzuschläge beantragen, wenn sie im Gegenzug ihre Energieeffizienz steigern.

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