Verwahrung für Zuhälter bestätigt
BGer – Die Verwahrung eines sadistischen Roma-Zuhälters ist definitiv. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde gegen das Urteil des Zürcher Obergerichts abgewiesen. Der Staatsanwaltschaft hat das Bundesgericht in einem Punkt Recht gegeben. (Urteile 6B_137/2013 und 6B_128/2013)
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