Jusletter

Gutglaubensschutz gemäss Art. 25 Abs. 1 ATSG: Toter Buchstabe?

Bemerkungen zum Urteil des Bundesgerichts 9C_385/2013 vom 19. September 2013

  • Autor/Autorin: Dominik Sennhauser
  • Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht, AHV
  • Zitiervorschlag: Dominik Sennhauser, Gutglaubensschutz gemäss Art. 25 Abs. 1 ATSG: Toter Buchstabe?, in: Jusletter 25. November 2013
Gemäss Art. 25 Abs. 1 ATSG sind unrechtmässig bezogene Leistungen zurückzuerstatten. Dieser Grundsatz gilt dann nicht, wenn der Empfänger die Leistungen in gutem Glauben bezogen hat und kumulativ eine grosse Härte vorliegt. Insbesondere bei unrechtmässig bezogenen Ergänzungsleistungen ist die Rechtsprechung aber derart restriktiv, dass der Leistungsempfänger faktisch gar nie gutgläubig sein kann und mithin die gesetzlichen Bestimmungen ausgehebelt werden. Die jüngste bundesgerichtliche Rechtsprechung untermauert diese Tendenz.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Guter Glaube
  • II. Urteil des Bundesgerichts 9C_385/2013 vom 19. September 2013
  • 1. Sachverhalt
  • 2. Begründung des Bundesgerichts
  • III. Rechtliche Würdigung
  • 1. Ratio legis
  • 2. Handhabung in der Praxis
  • IV. Schlussbemerkungen

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