Beschwerde gegen Aarauer Finanzbeschlüsse rechtzeitig
BGer – Der Kanton Aargau muss eine Beschwerde gegen mehrere Finanzbeschlüsse der Stadt Aarau inhaltlich behandeln. Laut Bundesgericht hat die dreitägige Beschwerdefrist nicht schon mit der Publikation der Beschlüsse im Internet zu laufen begonnen. (Urteil 1C_577/2013)
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