Bundesrat verabschiedet Änderung der Mineralölsteuerverordnung
Der Bundesrat hat am 23. Oktober 2013 eine Änderung der Mineralölsteuerverordnung gutgeheissen. Danach sollen neu auch Produzenten, die Biogas als Treibstoff für die Stromerzeugung einsetzen, der Mineralölsteuer unterstellt werden. Zudem soll Biogas zur Stromerzeugung von den gleichen Steuererleichterungen profitieren können wie im Strassenverkehr verwendetes Biogas, sofern ökologische und soziale Mindestanforderungen eingehalten werden. Die geänderte Verordnung tritt auf den 1. Januar 2014 in Kraft.
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