Keine ewigen Ferienhäuser auf St. Petersinsel
BGer – Die Ferienhäuser auf der St. Petersinsel im Bielersee dürfen im Falle einer Zerstörung definitiv nicht wieder aufgebaut werden. Das Bundesgericht hat die Beschwerde von Eigentümern abgewiesen und den Entscheid des Kantons bestätigt. (Urteil 1C_515/2012)
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