Revidiertes Geldwäschereigesetz tritt am 1. November 2013 in Kraft
Die Teilrevision des Geldwäschereigesetzes (GwG) tritt am 1. November 2013 in Kraft. Dies hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 16. Oktober 2013 beschlossen. Die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) kann damit künftig mit ihren Partnerstellen im Ausland auch Finanzinformationen austauschen.
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