Kein Spezialgesetz für soziale Netzwerke
Soziale Netzwerke wie Twitter, Blogs oder Facebook stellen das Recht vor neue Herausforderungen. Diese sind jedoch nicht durch ein eigenes Spezialgesetz zu bewältigen. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht des Bundesrates in Beantwortung des vom Nationalrat überwiesenen Postulats Amherd zur Rechtslage in Bezug auf Social Media. In verschiedenen Bereichen wird nun vertieft geprüft, ob es neue Vorschriften braucht. Dies gilt etwa für die zivilrechtliche Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern und Providern sowie für deren Pflichten nach Fernmelderecht.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare