Jusletter

M-WATCH: Beschwerde der Migros teilweise gutgeheissen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Markenrecht, Wettbewerbsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, M-WATCH: Beschwerde der Migros teilweise gutgeheissen, in: Jusletter 7. Oktober 2013
BGer – Mit Entscheid vom 25. Februar 2013 wies das Handelsgericht des Kantons Zürich eine vom Migros-Genossenschafts-Bund gegen Mondaine Watch Ltd. erhobene Klage ab; im Gegenzug verbot es der Migros, die Bezeichnung «M WATCH» in der Schweiz zu verwenden. Mit Urteil vom 30. September 2013 hebt das Bundesgericht dieses Urteil auf, es erklärt eine von Mondaine eingetragene Marke für nichtig und weist die Sache im Übrigen an das Handelsgericht zurück. (Urteil 4A_128/2013)

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