Anpassung des FINMA-Rundschreibens zur Meldepflicht von Effektengeschäften
Die FINMA passt ihr Rundschreiben 2008/11 «Meldepflicht Effektengeschäfte» an. Effektenhändler können künftig die Meldestelle für ausserbörsliche Effektengeschäfte frei wählen. Die Änderungen traten am 1. Oktober 2013 in Kraft.
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