«Vertrieb kollektiver Kapitalanlagen» tritt in Kraft
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat das Rundschreiben «Öffentliche Werbung kollektive Kapitalanlagen» einer Totalrevision unterzogen. Hauptziel ist es, den Begriff des «Vertriebs von kollektiven Kapitalanlagen» zu konkretisieren. Das Rundschreiben wird damit an die seit dem 1. März 2013 geltenden Bestimmungen des revidierten Kollektivanlagengesetzes und der Kollektivanlagenverordnung angepasst. Es tritt am 1. Oktober 2013 in Kraft und ersetzt das bisher geltende Rundschreiben (FINMA-RS 2008/8) vollständig.
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