Jusletter

Prozessualer Gehalt des Folterverbots

Einstellung des Strafverfahrens wegen Tätlichkeit gegen einen Beamten

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Strafprozessrecht, EMRK
  • Zitiervorschlag: fel., Prozessualer Gehalt des Folterverbots, in: Jusletter 16. September 2013
BGer – Kann sich jemand auf Art. 3 EMRK (Folterverbot) berufen, verschafft ihm der prozessuale Teilgehalt dieser Bestimmung ein rechtlich geschütztes Interesse an der Aufhebung eines Entscheids, mit dem die Eröffnung einer Strafuntersuchung gegen einen Beamten abgelehnt oder die Untersuchung eingestellt wird. (Urteil 6B_340/2013)

Inhaltsverzeichnis

  • I. Ausgangslage
  • II. Rechtliches

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.