Mit Armeewaffe angeschossen – Eidgenossenschaft haftet nicht
BVGer – Die Eidgenossenschaft haftet nicht für die schweren Verletzungen eines Mannes, der 2007 im islamischen Zentrum von Crissier (VD) von einem psychisch gestörten Täter mit einer Armeewaffe angeschossen worden ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Opfers abgewiesen. (Urteil A-6735/2011)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare