Steinschlag: Nidwalden trifft keine Schuld an Unfall
BGer – Der Kanton Nidwalden haftet nicht für den tödlichen Unfall eines Motorradlenkers. Der Mann war 2005 bei Stansstad von einem Stein am Kopf getroffen worden. Laut Bundesgericht hat der Kanton den Angehörigen eine Entschädigungszahlung zu Recht verwehrt. (Urteil 4A_562/2012)
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