Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung angepasst
Der Bundesrat hat am 14. September 2012 die Teilrevision der Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV) verabschiedet. Aufgrund der Resultate einer Anhörung verzichtet er derzeit aber darauf, Bürgerinnen und Bürger aus 33 Drittstaaten für Aufenthalte von maximal 90 Tagen von der Visumspflicht zu befreien. Dieser Punkt wird allerdings im Rahmen einer Optimierung des gesamten Visumverfahrens noch einmal geprüft.
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