AXA verstösst mit Zustellungspraxis gegen Datenschutz
BVGer – Die Vorsorgestiftung AXA darf die Pensionskassenausweise von Versicherten künftig nicht mehr unverschlossen an die Arbeitgeberfirmen schicken. Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten Recht gegeben. (Urteil A-4467/2011)
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