Gasmarktliberalisierung Schweiz
Der vertragliche Weg zu einem liberalisierten Gasmarkt
Der schweizerische Gasmarkt ist theoretisch seit 1964 geöffnet. Damals trat das Rohrleitungsgesetz in Kraft und verpflichtete Unternehmen mit eigenen Rohrleitungsanlagen, vertraglich Erdgastransporte für Dritte zu übernehmen, wenn dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist und wenn der Dritte eine angemessene Gegenleistung anbietet. Die schlanke Bestimmung ist Kernnorm, reicht aber für eine differenzierte Ausgestaltung des Netzzugangs nicht aus. Zurzeit stehen die Erdgasversorgungsunternehmen auf der einen und die Industrie als Grossverbraucher auf der anderen Seite vor dem Abschluss einer Verbändevereinbarung, welche zu mehr Markt führen soll.
Inhaltsverzeichnis
- I. Legislatorischer Hintergrund
- II. Inhalt der Marktöffnungsklausel (Art. 13 RLG)
- III. Geltungsbereich RLG mit Blick auf die Marktöffnung
- IV. Netzzugang in der Praxis und umstrittene Vertragsbedingungen
- 1. Verfahren Netzzugang
- 2. Umstrittene Vertragsbedingungen
- V. Verbändevereinbarung
- 1. Einleitung
- 2. Sofortmassnahmen
- 3. Kernregelungen der Verbändevereinbarung
- VI. Ausblick
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