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Michael Schöll wird neuer Direktor des Bundesamts für Justiz

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. Februar 2021 Michael Schöll zum neuen Direktor des Bundesamts für Justiz ernannt. Michael Schöll ist aktuell Vizedirektor des Bundesamts für Justiz und Chef des Direktionsbereichs Privatrecht. Er tritt am 1. September 2021 die Nachfolge von Martin Dumermuth an, der in den Ruhestand geht.

Der 47-jährige Michael Schöll arbeitet seit dem 1. Januar 2009 im Bundesamt für Justiz. Er hat einen breiten wissenschaftlichen Hintergrund und verfügt über langjährige Erfahrung in der Privatwirtschaft und in der Verwaltung. Als Vizedirektor hat er seine fachlichen Kenntnisse, Managementqualitäten und Sozialkompetenz unter Beweis gestellt, die zur Führung des Bundesamts für Justiz notwendig sind.

Michael Schöll ist in Romanshorn im Kanton Thurgau aufgewachsen. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität St. Gallen erwarb er im Jahr 2000 das Anwaltspatent des Kantons Genf, im Mai 2003 den Titel LL.M. der Harvard Law School und 2004 das Anwaltspatent im US-Bundesstaat New York. Im Juni 2004 schloss er sein Doktorat an der Universität Basel ab. Seine berufliche Laufbahn startete Michael Schöll als Assistent an der Forschungsgemeinschaft für Rechtswissenschaft an der Universität St. Gallen. Weitere Stationen waren u.a. eine Assistentenstelle für internationales Privatrecht sowie für Zivilprozess- und Immaterialgüterrecht an der Rechtsfakultät der Universität Genf und ein Lehrauftrag für Sachenrecht an der ETH Zürich. Von 2004 bis 2008 war Michael Schöll als Rechtsanwalt in einer Kanzlei in Zürich tätig, bevor er im Januar 2009 als Chef des Fachbereichs Internationales Privatrecht in das Bundesamt für Justiz eintrat. Ab Januar 2012 war er stellvertretender Leiter des Direktionsbereichs Privatrecht, per Mai 2015 wurde er zum Leiter des Direktionsbereichs ernannt.

Michael Schöll folgt auf Martin Dumermuth, der Ende August 2021 das ordentliche Pensionsalter erreicht.

 

Quelle: Medienmitteilung des Bundesamtes für Justiz vom 25. Februar 2021