Per§onalia

Ausscheiden von Bundesrichterin Brigitte Pfiffner und Bundesrichter Thomas Merkli – Rücktritt von Bundesrichterin Kathrin Klett und Bundesrichter Niklaus Oberholzer

Frau Bundesrichterin Brigitte Pfiffner und Herr Bundesrichter Thomas Merkli scheiden Ende dieses Jahres altershalber aus dem Bundesgericht aus. Frau Bundesrichterin Kathrin Klett und Herr Bundesrichter Niklaus Oberholzer haben entschieden, auf Ende 2019 zurückzutreten.

Frau Brigitte Pfiffner wurde 2008 zur Bundesrichterin gewählt und übt ihr Amt seit Anfang 2009 als Mitglied der Zweiten sozialrechtlichen Abteilung aus. Seit 2017 ist sie deren Präsidentin. Herr Thomas Merkli trat sein Amt als Bundesrichter 1999 an. Er gehörte zunächst der Zweiten Zivilabteilung an (1999 bis 2001), später der Zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung (2001 bis 2011, 2005 bis 2008 Abteilungspräsident) und seit 2011 der Ersten öffentlich-rechtlichen Abteilung (2017 bis 2018 Abteilungspräsident). Zwischen 2002 und 2004 war er Mitglied der Verwaltungskommission des Bundesgerichts. Frau Bundesrichterin Brigitte Pfiffner und Herr Bundesrichter Thomas Merkli scheiden per Ende Jahr altershalber aus dem Bundesgericht aus.

Auf den gleichen Zeitpunkt treten Frau Bundesrichterin Kathrin Klett und Herr Bundesrichter Niklaus Oberholzer zurück. Frau Bundesrichterin Kathrin Klett trat ihr Amt 1992 an und war zunächst kurze Zeit Mitglied der Ersten Öffentlichrechtlichen Abteilung. Noch 1992 wechselte sie in die Erste zivilrechtliche Abteilung, der sie bis heute angehört und die sie von 2009 bis 2014 präsidierte. 2013 und 2014 war sie Vorsitzende der Präsidentenkonferenz. Ab 2001 bis 2004 gehörte sie dem ausserordentlichen Kassationshof an und zwischen 1999 und 2001 der Rekurskommission des Bundesgerichts. Herr Bundesrichter Niklaus Oberholzer begann 2013 als Bundesrichter in der Strafrechtlichen Abteilung, der er bis heute angehört.

Die Nachfolgerinnen oder die Nachfolger der ausscheidenden und zurücktretenden Bundesrichterinnen und Bundesrichter werden von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt werden. Das Datum ist noch nicht bekannt.

Quelle: Medienmitteilung des Bundesgerichts vom 9. August 2019