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Schaffhausen: Teilrevision des Justizgesetzes tritt am 1. Mai 2026 in Kraft
Personalia 30.04.2026

Schaffhausen: Teilrevision des Justizgesetzes tritt am 1. Mai 2026 in Kraft


Der Regierungsrat hat die Teilrevision des Justizgesetzes auf den 1. Mai 2026 in Kraft gesetzt. Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen. Damit wird die Möglichkeit der elektronischen Aktenführung und elektronischen Signierung in der Justiz eingeführt. Hintergrund ist das neue Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz. Das Gesetz führt einerseits die obligatorische elektronische Aktenführung durch die Strafbehörden und Gerichte ein. Andererseits sieht es die Einrichtung einer zentralen Plattform für den elektronischen Rechtsverkehr sowie die elektronische Akteneinsicht vor. Die Nutzung dieser Plattform wird für professionelle Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender obligatorisch werden. Für die Pilotversuche für bestimmte Verfahren am Kantonsgericht und am Obergericht sind im kantonalen Verfahrensrecht, d.h. im Justizgesetz, kleinere Anpassungen erforderlich. So ist für Beteiligte des Pilotversuchs die elektronische Aktenführung und die elektronische Signatur möglich.

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