Dominik Bürgy
Die Zwangsaufwertung von wertberichtigten massgeblichen Beteiligungen gemäss Art. 62 Abs. 4 DBG wurde ursprünglich zur Bekämpfung von missbrauchsähnlichen Sachverhalten im Rahmen der Unternehmenssteuerreform I eingeführt. Die Entwicklung der Gerichts- und Verwaltungspraxis hin zu einer generellen Anwendung wirft verschiedene Fragen zur verfassungsmässigen Auslegung auf, da ohne Berücksichtigung des Missbrauchs- bzw. Umgehungselementes u.U. grundsätzlichem Steuergerechtigkeitsempfinden widersprechende Resultate hervorgerufen werden können.
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Campo del diritto: Diritto fiscale nazionale, DBG, StHG, Imposte dirette, Diritto materiale, Besteuerungsprinzipien, Einkommens----Gewinnsteuer