Justice - Justiz - Giustizia

Ersatzrichter künftig als Anwälte vor Verwaltungsgericht ausgeschlossen

  • Autor/Autorin: Pascal Schmid
  • Zitiervorschlag: Pascal Schmid, Ersatzrichter künftig als Anwälte vor Verwaltungsgericht ausgeschlossen, in: «Justice - Justiz - Giustizia» 2013/3
Das Bundesgericht hat diesen Frühling entschieden, es verstosse nicht gegen verfassungs- und konventionsrechtliche Erfordernisse, wenn ein nebenberuflich tätiger Richter als Anwalt vor «seinem» Gericht auftrete; folglich liege in einem solchen Fall auch keine Befangenheit der übrigen Richter des entsprechenden Gerichts vor. Dennoch wäre es nach Auffassung des Bundesgerichts aber zu begrüssen, wenn ein Richter vor dem eigenen Gericht nicht als Parteivertreter auftreten würde. Das betroffene Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau hat daraufhin beschlossen, seine Ersatzrichter inskünftig nicht mehr als Anwälte vor dem eigenen Gericht auftreten zu lassen. Der Anwaltsverband des Kantons Thurgau begrüsst diese Neuerung, hält aber fest, sie gehe zu wenig weit.