Das Laienrichtertum stösst an Grenzen
Ein aufsehenerregender Kriminalfall kann nicht am örtlich zuständigen Bezirksgericht verhandelt werden, ein anderes erstinstanzliches Gericht im Kanton Zürich bittet das Obergericht um eine zusätzliche Ersatzrichterstelle und um einen zusätzlichen Gerichtsschreiber: Ursache der Umstände ist in beiden Fällen das Laienrichtertum. Der Einsatz von Richterinnen und Richtern ohne Rechtsstudium stösst an Grenzen.
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