Bedingte Strafentlassungen: Keine neue richterliche Instanz im Kanton Freiburg nötig
Der Kanton Freiburg hat vor Bundesgericht Recht erhalten: Bei Entscheiden über bedingte Strafentlassungen muss er keine neue richterliche Instanz einsetzen. Das bisher zuständige Amt darf diese Aufgabe auch in Zukunft wahrnehmen.
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