Justice - Justiz - Giustizia

Bedingte Strafentlassungen: Keine neue richterliche Instanz im Kanton Freiburg nötig

  • Autor/Autorin: Juria
  • Zitiervorschlag: Juria, Bedingte Strafentlassungen: Keine neue richterliche Instanz im Kanton Freiburg nötig, in: «Justice - Justiz - Giustizia» 2013/2
Der Kanton Freiburg hat vor Bundesgericht Recht erhalten: Bei Entscheiden über bedingte Strafentlassungen muss er keine neue richterliche Instanz einsetzen. Das bisher zuständige Amt darf diese Aufgabe auch in Zukunft wahrnehmen.