Wahl und Aufsicht über die Bundesanwaltschaft – Stand der parlamentarischen Beratungen
Gemäss Beschluss des Ständerates vom 9. Juni 2009 soll neu ein Sondergremium die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft wahrnehmen. Der Bundesanwalt oder die Bundesanwältin und die beiden Stellvertretenden Bundesanwälte oder Bundesanwältinnen sollen von der Bundesversammlung gewählt werden. Die Vorlage ist jetzt bei der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hängig.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Arbeiten des Ständerates und seiner Kommission für Rechtsfragen
- 2. Beratungen der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates
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