SH: Justizgesetz statt einzelner Einführungsgesetze zum eidgenössischen Verfahrensrecht
Im Kanton Schaffhausen soll die Gelegenheit genutzt werden, die Organisation der Justiz und die ergänzenden Vorschriften zur schweizerischen Zivilprozessordnung, zur Strafprozessordnung und zur Jugendstrafprozessordnung in einem einzigen Gesetz zu regeln.
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