Justice - Justiz - Giustizia

Vom Umgang des Bundesgerichts mit steigender Geschäftslast – lieber schnell als sorgfältig?

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  • Proposition de citation: , Vom Umgang des Bundesgerichts mit steigender Geschäftslast – lieber schnell als sorgfältig?, in : «Justice - Justiz - Giustizia» 2016/2
Ändert sich bei steigender Geschäftslast weder Verfahren noch Kognitionstiefe einer Beschwerdeinstanz, muss die Verfahrensdauer zunehmen. Die Verfahrensdauer hat am Schweizerischen Bundesgericht in den letzten 50 Jahren nicht zugenommen. Jedoch hat sich die Entscheidungsfindung zu den Gerichtsschreibern und zum Referenten verschoben. Zudem sinken die Erfolgschancen von Rechtmitteln, und die Erledigungen durch Nichteintreten nehmen zu. Unter dem BGG ist der schon vorher hohe Anteil der Rechtsmittel, auf die nicht eingetreten wird, nochmals stark gestiegen. Dies deutet darauf hin, dass das Bundesgericht die formellen Eintretensvoraussetzungen zunehmend verschärft, um der Geschäftslast Herr zu werden.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Theoretischer Hintergrund und Motivation
  • II. Die Daten
  • III. Zunahme der Geschäftslast seit 1965
  • 1. Entwicklung der Eingänge und Etatstellen 1965 bis 2006
  • 2. Entwicklung im Kontext
  • IV. Auswirkungen auf die Erledigung
  • 1. Keine Zunahme der Prozessdauer
  • 2. Zunehmendes Gewicht der Gerichtsschreiber
  • 3. Zunehmendes Gewicht des Referenten
  • 4. Weniger Gutheissungen und viel mehr Nichteintretensentscheidungen
  • 5. Entwicklung unter der Geltung des Bundesgerichtsgesetzes
  • 6. Qualität der Urteile
  • V. Fazit
  • VI. Anhang