Volksabstimmung über eine bundesrechtswidrige Vorlage: diskutiert am Beispiel des Kantons Zug
Wie zahlreiche weitere Kantone musste auch der Kanton Zug sein Wahlrecht für Legislativwahlen gemäss den Vorgaben des Bundesgerichts ändern. An seinem Beispiel wird aufgezeigt, welche verfahrens- und materiell-rechtlichen Fragen sich stellen können. Im Zentrum dieses Beitrags steht die Frage, ob bundesrechtswidrige Vorlagen den Stimmberechtigten zur Abstimmung zu unterbreiten sind. Auf einen fragwürdigen Entscheid des Bundesgerichts aus dem Jahr 2013 wird besonders eingegangen.
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