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«Die Normen können bei … bezogen werden» – Gedanken zur Publikation und Verbindlichkeit privater Normen

  • Zitiervorschlag: Felix Uhlmann, «Die Normen können bei … bezogen werden» – Gedanken zur Publikation und Verbindlichkeit privater Normen, LeGes 24 (2013) 1
  • Der Einbezug privater Normen in die staatliche Rechtsetzung ist von erheblicher praktischer Bedeutung. Die privaten Normen sind aber nicht in gleicher Weise zugänglich wie staatliches Recht. Teilweise müssen sie käuflich erworben werden. Ob dies zulässig ist, hängt massgeblich davon ab, in welchem Umfang private Normen eine staatlichem Recht vergleichbare Verbindlichkeit annehmen. Im Publikationsgesetz des Bundes sind diese Fragestellungen kaum angesprochen.


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