Les procédures de consultation pré-parlementaires, une comparaison entre cantons romands
Es gibt zwei Kategorien von Kantonen: solche mit spezifischen Vernehmlassungsbestimmungen und solche ohne. Zu welcher Kategorie ein Kanton auch gehört – es sind in verschiedener Hinsicht keine grundlegenden Unterschiede festzustellen. Deshalb muss hinterfragt werden, ob es tatsächlich nötig ist, das Vernehmlassungsverfahren gesetzlich zu regeln. Eine Reglementierung ist hingegen aus verschiedenen Gründen gerechtfertigt. Der Schriftwechsel könnte vermehrt auch elektronisch erfolgen. Die Vernehmlassungsunterlagen sollten immer über das Internet abrufbar sein. Die Evaluation von Vernehmlassungsverfahren sollte genauer untersucht werden; denn die durchgeführte Umfrage legt nahe, dass der Evaluation zu wenig Beachtung geschenkt wird.
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