«Frau im Sinne dieser Badeordnung ist auch der Bademeister ». Legaldefinitionen aus redaktioneller Sicht

  • Autor/Autorin: Rebekka Bratschi
  • Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
  • Zitiervorschlag: Rebekka Bratschi, «Frau im Sinne dieser Badeordnung ist auch der Bademeister ». Legaldefinitionen aus redaktioneller Sicht, in: LeGes 20 (2009) 2
Legaldefinitionen sind ein spezifisches gesetzgeberisches Instrument. Gute Legaldefinitionen können, wenn sie sparsam eingesetzt werden, die Verständlichkeit eines Gesetzes erhöhen, seine Auslegung steuern und so dazu beitragen, die Rechtsanwendung zu optimieren. Neben guten Legaldefinitionen finden sich in der Praxis aber häufig auch schlechte Legaldefinitionen, das heisst solche, die völlig überflüssig sind oder durch ihre Formulierung den Gehalt von Rechtsnormen eher verschleiern denn verdeutlichen. Im folgenden Beitrag wird versucht zu beschreiben, was gute Legaldefinitionen ausmacht und wie sie sinnvoll eingesetzt werden können.
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