Das verzögerte Inkraftsetzen eines Gesetzes durch die Regierung (beurteilt aus verfassungsrechtlicher Sicht und erläutert anhand BGE 130 I 174)
In aller Regel werden Gesetze nicht vom Parlament selbst mit einem Inkrafttretensdatum versehen, sondern die Regierung mit deren Inkraftsetzung betraut. Was gilt es bei der Bestimmung des Inkrafttretenszeitpunktes zu beachten? Über welchen Ermessensspielraum namentlich in zeitlicher Hinsicht verfügt die Regierung?
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