Les institutions de la démocratie directe en Suisse

une lente dégradation

  • Autor/Autorin: Andreas Auer
  • Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
  • Zitiervorschlag: Andreas Auer, Les institutions de la démocratie directe en Suisse, in: LeGes 15 (2004) 3
Mit dem Projekt der Reform der Volksrechte von 1996 wurde ein kohärentes System von Änderungen des geltenden Rechts vorgeschlagen, die aber keine wesentlichen Neuerungen im Bereich der Demokratie enthielten. Leider wurde dieses Projekt 1998 von den Räten abgelehnt. Die vom Volk und den Ständen im Februar 2003 – zur allgemeinen Überraschung – angenommene Reform der Volksrechte ist nicht ganz so kohärent. Parallel dazu haben die Bundesbehörden – im Widerspruch zu einer formellen Forderung der Bundesverfassung – eine neue Praxis eingeführt: Die vom Volk und den Ständen angenommenen Bestimmungen werden zeitlich gestaffelt in Kraft gesetzt. Obwohl die Bundesverfassung von 1999 verlangt, dass nicht nur die Urheber und Urheberinnen von Volksinitiativen die Einheit der Materie respektieren, sondern auch die Bundesbehörden, haben diese in den letzten Jahren immer häufiger Vorlagen zu Paketen geschnürt und diese den Stimmbürgerinnen und -bürgern als Ganze unterbreitet. Diese Praxis widerspricht dem Prinzip der freien Stimmabgabe. Es ist nicht übertrieben, wenn man feststellt, dass die demokratischen Institutionen auf Bundesebene unter einem gewissen Verfall leiden. Dadurch wird die Legitimität der direkten Demokratie geschwächt, und zwar in einem Zeitpunkt, in dem diese von neuem in Frage gestellt wird, insbesondere im Zusammenhang mit dem Prozess der europäischen Integration. Schwieriger und delikater ist aber die Frage, womit dieser bedauerliche Niedergang zusammenhängt und wie man ihn eindämmen könnte.
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