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L’apport du droit comparé dans la procédure législative

l’exemple de la loi fédérale sur la transparence (LTrans)

  • Zitiervorschlag: Bertil Cottier, L’apport du droit comparé dans la procédure législative, LeGes 14 (2003) 3
  • Der Beitrag beschreibt, wie die Rechtsvergleichung bei der Erarbeitung eines neuen Bundesgesetzes konkret eingesetzt wurde. Im Falle des Öffentlichkeitsgesetzes war die Rechtsvergleichung aus drei Gründen besonders wichtig (und dies macht diesen Fall gewissermassen zum Lehrstück): Erstens regelt dieses Gesetz ein neues Gebiet im schweizerischen Recht, zweitens wurden sämtliche verfügbaren Hilfsmittel zur Information über das ausländische Recht aufgeboten und drittens griff man nicht nur auf das Recht der Nachbarstaaten, sondern auch auf skandinavisches und angelsächsisches Recht zurück. Im vorliegenden Beitrag werden die Auswahl und die Verwendung der einschlägigen Regelungsmuster, die Schwierigkeiten mit dem Verständnis ausländischer – z.B. skandinavischer – Sprachen sowie die Probleme im Zusammenhang mit Verwaltungsstrukturen und -verfahren, die sich von den schweizerischen stark unterscheiden, eingehender behandelt. Der Autor zieht schliesslich eine Bilanz: Dabei untersucht er diejenigen Bestimmungen des Öffentlichkeitsgesetzes, die unter dem Einfluss ausländischer Lösungen formuliert wurden oder sich gar direkt an ausländische Muster anlehnen; an solchen Vorbildern kann man sich übrigens sowohl positiv – indem man ausländische Lösungen übernimmt – wie negativ – indem man aus schlechten Erfahrungen im Ausland lernt – orientieren.


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