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Die Informationsrechte der Ratsmitglieder und der parlamentarischen Kommissionen im neuen Parlamentsgesetz

  • Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
  • Zitiervorschlag: Thomas Sägesser, Die Informationsrechte der Ratsmitglieder und der parlamentarischen Kommissionen im neuen Parlamentsgesetz, LeGes 14 (2003) 2
  • Die Schweizerische Bundesverfassung verankert die Informationsrechte der parlamentarischen Kommissionen. Im neuen Parlamentsgesetz werden die Auskunfts- und Einsichtsrechte sowie die Untersuchungsbefugnisse der Ratsmitglieder und der Kommissionen differenziert geregelt und das Verfahren zur Durchsetzung der Informationsansprüche gesetzlich normiert.


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