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Zu wenig und zu viel Bedeutung

ARES — Arbeitskreis Recht und Sprache

  • Zitiervorschlag: Redaktionsteam / Equipe de rédaction / Redazione, Zu wenig und zu viel Bedeutung, LeGes 13 (2002) 2
  • Wann ist, linguistisch gesehen, ein Wortlaut «klar», und wann ist er juristisch so klar, dass Gerichte das Interpretieren sein lassen? — Gesetzestexte sind, pragmatisch-linguistisch gesehen, auch ohne «nur» oftmals «klar», und mit dem «nur» ändern sie gerne auf unliebsame Weise ihren Sinn.


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