Die Bedeutung der Mehrsprachigkeit der schweizerischen Gesetze für die höchstrichterliche Rechtsprechung
Aus höchstrichterlicher Perspektive ist der übereinstimmende Wortlaut der drei amtlichen Fassungen der Bundeserlasse eine Fiktion. Grössere und kleinere sprachliche Divergenzen sind unvermeidlich, da die Sprachen nicht identische Strukturen haben. Oft bereichern Unterschiede im Wortlaut die Auslegung.
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