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Liebe Leserinnen und Leser
 

Wir freuen uns, Ihnen die neue Ausgabe der Zeitschrift LeGes – Gesetzgebung & Evaluation zukommen zu lassen!

Eine scharfe Trennlinie zwischen den Teilrechtsgebieten des öffentlichen Rechts und des Privatrechts lässt sich seit jeher nur schwer ziehen. Benjamin Schindler befasst sich mit der Notwendigkeit kategorialer Unterscheidungen zwischen Rechtsgebieten für die Rechtsanwendung und insbesondere auch für die Rechtsetzung.

Marius Roth erläutert in seinem Beitrag die Vielzahl unterschiedlicher Datumsangaben in Erlassen, vom Beschlussdatum bis hin zum Inkrafttretensdatum. Die bisweilen inkonsistente Anwendung wird kritisch durchleuchtet und der Autor gibt abschliessend Empfehlungen für eine einheitlichere Praxis.

In seiner empirischen Fallstudie argumentiert Raphael Capaul, dass – entgegen oftmaliger Annahme in der Rechtsetzungslehre – Gesetzgebungsaufträgen des Bundesrates an die Verwaltung zur Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen langwierige politische Entscheidungsprozesse vorangehen.

In der Verwaltung besteht ein steigendes  Interesse, bei der Entwicklung neuer Dienstleistungen die Nutzerinnen und Nutzer verstärkt ins Zentrum zu stellen. Curdin Derungs und Dario Wellinger berichten aus der Praxis, welche Folgen die Idee des nutzerzentrierten Designs für die Evaluation hat, und illustrieren dies am Fallbeispiel «Plus 65 – Stärkung der Partizipation von Senioren und Seniorinnen».

Abgerundet wird die Ausgabe mit zwei Tagungsberichten – Stephanie Krapp und Günter Ackermann berichten über die SEVAL-Veranstaltung «Aus- und Weiterbildung in der Evaluation – Quo Vadis?», Viviane Premand über die LexWork-Tagung 2023 – sowie mit einer Rezension von Günter Ackermann und den jährlichen Literaturhinweisen.

Die aktuelle Ausgabe sowie das gesamte Archiv der Zeitschrift LeGes sind für alle kostenlos unter leges.weblaw.ch zugänglich. 


Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre.

Für Editions Weblaw
Eliane Locher

LeGes Wissenschaftliche Beiträge

Abgrenzung von Privatrecht, Strafrecht und öffentlichem Recht in der Rechtsetzung
Öffentliches Recht und Privatrecht werden seit der Antike unterschieden. Trotz dieser langen Tradition will es bis heute nicht gelingen, in der Theorie eine messerscharfe Trennlinie zwischen diesen Teilrechtsgebieten zu ziehen. Deswegen radikal auf die Unterscheidung zu verzichten wäre aber wenig sinnvoll. Vielmehr ist die Ausdifferenzierung des Rechts Ausdruck davon, dass sich bestimmte Regulierungslösungen für unterschiedliche Problemkonstellationen bewährt haben. Diesem Umstand haben auch die Gesetzgeber in Bund und Kantonen Rechnung zu tragen – sei es durch eine reflektierte Zuordnung zu einem Teilrechtsgebiet oder die sorgfältige Ausarbeitung massgeschneiderter Sonderlösungen. Benjamin Schindler

Über Datumsangaben in Erlassen
In allen Erlassen wimmelt es von zahlreichen Datumsangaben. Angefangen vom «vom-Datum» über das «Stand-Datum» bis zum Inkrafttretensdatum. Diese Daten vermitteln bei der Leserin oder beim Leser das Gefühl von akribischer Exaktheit und Präzision und repräsentieren die vollkommene Autorität des Staates gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. In diesem Beitrag sollen die verschiedenen Datumsangaben genauer erläutert und die teilweise uneinheitliche Anwendung kritisch hinterfragt werden. Marius Roth

Die Initiierung von Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene
Die Rechtsetzungslehre geht teilweise von der Annahme aus, dass die Verwaltung mit mehr oder weniger Qualitätsanspruch frei von politischen Impulsen einen Gesetzesentwurf ausarbeitet und erst dann politische Prozesse folgen. Basierend auf fünf empirischen Fallstudien argumentiere ich in diesem Beitrag hingegen, dass Gesetzgebungsaufträgen des Bundesrates an die Verwaltung zur Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen langwierige politische Entscheidungsprozesse vorangehen. Dabei richtet die Verwaltung ihre Gesetzgebungsprojekte strategisch neu aus. Raphael Capaul

LeGes Werkstattberichte

Evaluation und nutzerzentriertes Design in der öffentlichen Hand
Öffentliche Verwaltungen und Institutionen von Bund, Kantonen und Gemeinden sind zunehmend bestrebt, in der Entwicklung neuer Dienstleistungen ihre Adressatinnen und Adressaten verstärkt ins Zentrum zu stellen. Sie folgen der Idee des nutzerzentrierten Designs, das aktuell die Suche nach Innovation bei Start-ups prägt, aber auch etablierte privatwirtschaftliche Unternehmen fasziniert. Es stellt sich die Frage, welche Konsequenzen dieser Trend zu mehr Nutzerzentrierung für die Evaluation von Verwaltungsleistungen hat. Der vorliegende Beitrag zeigt dies am Fallbeispiel «Plus 65 – Stärkung der Partizipation von Senioren und Seniorinnen» auf. Curdin Derungs, Dario Wellinger

LeGes Tagungsberichte

SEVAL Dialogreihe zwischen Evaluierenden und Aufraggebenden
Die SEVAL Arbeitsgruppen Kompetenzen und Ausschreibung organisieren eine vierteilige Dialogreihe zur Förderung des Austauschs zwischen Auftraggebenden und Evaluierenden, zur Verbesserung ihrer Zusammenarbeit und zur Weiterentwicklung von Kompetenzen in verschiedenen Phasen einer Evaluation. Den Auftakt bildete am 23.11.2023 der Dialog zu Erfahrungen und Herausforderungen in der ersten Phase «Von der Evaluationsidee zum Pflichtenheft». Der Artikel fasst die Ergebnisse der Diskussionen zusammen. Stefanie Krapp, Günter Ackermann

Journée intercantonale LexWork 2023
Wie üblich trafen sich Vertreterinnen und Vertreter der Kantone, welche die Software LexWork der Firma Sitrox AG für die Redaktion und Publikation von Erlassen nutzen, zu ihrem jährlichen Austausch, der im August 2023 in Freiburg stattfand. Am diesjährigen Austausch wurden kantonspezifische Besonderheiten und Softwareanwendungen bei der Rechtsetzung sowie einen Vorgeschmack auf zukünftige Möglichkeiten vorgestellt. Viviane Premand

LeGes Literaturhinweise

Literaturhinweise – Repères bibliographiques – Riferimenti bibliografici – Indicaziuns bibliograficas
Rebekka Bratschi, Pia Hunkemöller, Céline Mavrot, Felix Uhlmann

LeGes Rezensionen

Rezension: Edgar Baumgartner, Sigrid Haunberger: Wirkungsevaluationen in der Sozialen Arbeit
Günter Ackermann