Umschaltung von Zweistoffanlagen: Anpassung von zwei Verordnungen
Sogenannte Zweistoffanlagen sollen aufgrund der angespannten Versorgungslage mit Öl statt mit Gas betrieben werden. Beim Einsatz von Öl entstehen jedoch im Vergleich zu Gas mehr Stickoxide und höhere CO2-Emissionen. Um den Umstieg zu erleichtern, hat der Bundesrat am 16. September 2022 in der Luftreinhalte-Verordnung und in der CO2-Verordnung befristete Erleichterungen für Zweistoffanlagen erlassen.
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