Normative Abgrenzung von Lebensmitteln und Arzneimitteln
Die begriffsdefinitorische bzw. dogmatische Unterscheidung von lebensmittel- und heilmittelrechtlichen Erzeugnissen
Die präzise rechtlich-normative Abgrenzung von Lebensmitteln und Arzneimitteln kann sich in der Praxis in vielerlei Hinsicht als schwierig erweisen. Dieser Beitrag erläutert die Berührungspunkte dieser beiden Produktekategorien und liefert anhand der gesetzlichen Begriffselemente teleologische Erkenntnisse zur regulatorischen Grenzziehung.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitende Bemerkungen
- II. Der Lebensmittelbegriff
- A. Gesetzliche Verankerung und Übersicht zu den Begriffselementen
- B. Grundvoraussetzung: Generelle Aufnahmefunktion (i.S.v. Geeignetheit)
- C. Alternativvoraussetzungen: Expliziter oder impliziter Aufnahmezweck
- III. Besondere Lebensmittelvorgaben zum Schutze der Gesundheit – Schnittstelle zur Gesundheit und den Arzneimitteln
- A. Vorgaben bei besonderem Ernährungsbedarf
- B. Nahrungsergänzungsmittel
- C. Vorgaben zu Heilanpreisungen bei Lebensmitteln
- IV. Der Arzneimittelbegriff
- A. Gesetzliche Verankerung und Übersicht zu den Begriffselementen
- B. Grundvoraussetzung 1: Chemischer oder biologischer Ursprung
- C. Grundvoraussetzung 2: Verwendungszweck
- D. Alternativvoraussetzung: Objektive oder subjektive Zweckbestimmung
- E. Bemerkungen zur Arzneimittelanpreisung
- V. Abgrenzungskriterien und Würdigung
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