Genève : Avenir Syndical n’a pas agi de manière loyale
BGer – Das Universitätsspital Genf war berechtigt, Avenir Syndical im Jahr 2021 nicht als Sozialpartner anzuerkennen. Das Bundesgericht weist die Beschwerde des Verbands ab, der nicht als verlässliches Gegenüber und nicht nach Treu und Glauben gehandelt hatte. (Urteil 2C_868/2021) (el)
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