Preisabsprachen bei Autos: Weko bestraft drei Händler
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat Weko-Sanktionen zwischen 10’000 und 320’000 Franken gegen drei VW-Autohändler bestätigt. Es hat die Beschwerde der Händler jedoch in Bezug auf ein zusätzlich ausgesprochenes Verbot gutgeheissen. Die Garagen hatten sich über die Höhe der Rabatte auf Fahrzeuge des Volkswagen-Konzerns geeinigt. (Urteile B-7756/2015, B-7834/2015 und B-7920/2015)
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