Cybersicherheit von drahtlosen Geräten
Vernetzte Geräte müssen die Privatsphäre ihrer Benutzerinnen und Benutzer besser schützen. Neue Bestimmungen in der Verordnung des BAKOM über Fernmeldeanlagen (VFAV) erhöhen die Cybersicherheit von bestimmten, auf dem Schweizer Markt erhältlichen, drahtlosen Geräten wie Smartphones, Smartwatches, Fitness-Trackern und drahtlosen Spielzeugen. Die Revision tritt am 1. September 2022 in Kraft. Herstellerinnen und Entwickler von Produkten, die von der Revision betroffen sind, müssen die neuen Bestimmungen spätestens ab dem 1. August 2024 zwingend anwenden.
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