Beschwerde von Freiburger Agglo-Gemeinden abgewiesen
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde von sechs Freiburger Gemeinden abgewiesen. Sie verlangten die Aufhebung des Agglomerationsgesetzes, weil sie ihr Anhörungsrecht verletzt sahen. Eine wesentliche Änderung des Gesetzes ist die Abschaffung der bisherigen Organisationsform der Agglo-Gemeinden als öffentlich-rechtliche Körperschaft. (Urteil 1C_636/2020)
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