Jusletter

Wirtschaftliche Berechtigung an digitalen Werten

  • Autor/Autorin: Cornelia Stengel
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Kapitalmarktrecht, Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation
  • DOI: 10.38023/fc668972-75c6-4b81-865b-244a6b465be5
  • Zitiervorschlag: Cornelia Stengel, Wirtschaftliche Berechtigung an digitalen Werten, in: Jusletter 22. August 2022
Die Feststellung der wirtschaftlichen Berechtigung ist von zentraler Bedeutung für die Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Mit dem Aufkommen neuerer Erscheinungsformen von Vermögenswerten in digitaler Form (Token/Crypto Assets) stellt sich vermehrt die Frage nach der wirtschaftlichen Berechtigung an diesen. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die Begriffe und die einzelnen Aspekte der wirtschaftlichen Berechtigung an digitalen Werten aus Perspektive der Geldwäschereigesetzgebung.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Digitale Werte
  • 1.1. «Vermögenswerte»
  • 1.2. «Digitale» Vermögenswerte, Daten
  • 1.3. Zuordnung zum Finanzsektor
  • 2. Spezielle Arten digitaler (Vermögens-) Werte
  • 2.1. «Token» und «Crypto Assets»
  • 2.1.1. (Native) Token mit intrinsischem Wert
  • 2.1.2. (Non-native oder asset backed) Token mit verknüpftem Wert
  • 2.2. Registerwertrechte
  • 3. Wirtschaftliche Berechtigung
  • 3.1. Allgemein
  • 3.2. Wirtschaftliche Berechtigung an Token/Crypto Assets im Besonderen
  • 3.2.1. Private Keys
  • 3.2.2. Abgrenzung zur Verfügungsmacht
  • 4. Fazit

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