Jusletter

Keine selbstständige Widerklage im Schlichtungsverfahren

BGer 4A_437/2021 vom 25. März 2022 (zur amtlichen Publikation vorgesehen)

  • Autor/Autorin: Selim Keller
  • Beitragsart: Urteilsbesprechungen
  • Rechtsgebiete: Zivilprozessrecht
  • DOI: 10.38023/437fdd73-3f38-4d9d-94cc-eea5ebcb9fcf
  • Zitiervorschlag: Selim Keller, Keine selbstständige Widerklage im Schlichtungsverfahren, in: Jusletter 22. August 2022
Mit dem Entscheid BGer 4A_437/2021 vom 25. März 2021 spricht das Bundesgericht der Widerklage im Schlichtungsverfahren faktisch jede praktische Bedeutung ab, weil sich abzeichnet, dass eine solche nur noch Nachteile mit sich bringen wird. Gestützt auf die Zielsetzung und den Ablauf des Schlichtungsverfahrens finden sich aber gute Gründe, die für ein differenzierteres und weniger formelles Verständnis einer «allfälligen Widerklage» im Schlichtungsverfahren sprechen.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Sachverhalt und Prozessgeschichte
  • 2. Aus den Erwägungen des Bundesgerichts
  • 3. Bemerkungen
  • 3.1. Ausgangslage: Widerklage ohne praktischen Nutzen
  • 3.2. Die Wirkungen der Widerklage im Schlichtungsverfahren
  • 3.2.1. Aktueller Meinungsstand
  • 3.2.2. Formlose Anmeldung der Widerklage im Schlichtungsverfahren
  • 4. Fazit

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