Energie: Bundesrat stärkt Versorgungssicherheit weiter
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. August 2022 beschlossen, dass das UVEK und das WBF Vertragsverhandlungen zum Einsatz von Reservekraftwerken führen können. Diese sollen ergänzend zur Wasserkraftreserve bereits im kommenden Spätwinter zur Bewältigung von ausserordentlichen Knappheitssituationen bereitstehen. Es geht um eine Leistung von insgesamt über 300 MW. Der Einsatz dieser Reservekraftwerke wird in einer Verordnung geregelt, die spätestens Mitte Februar 2023 in Kraft treten soll. In Vorbereitung sind auch Verhandlungen zum Einsatz bestehender Notstromaggregate als Reservekraftwerke sowie eine temporäre Spannungserhöhung der Übertragungsleitungen Bickigen-Chippis sowie Bassecourt-Mühleberg.
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